Die AGB von NPA Immobilien für die Zusammenarbeit mit unseren Auftraggeberinnen und Auftraggebern.
Wir, d. h. NPA Immobilien (vertreten gemäß Impressum), widmen uns der Erfüllung unserer Makleraufträge mit größter Sorgfalt und in Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber.
Unsere Tätigkeit erfolgt auf Grundlage der §§ 652 ff. BGB, im Einklang mit den allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen und unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern legen wir zusätzlich die hier abgedruckten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB“) zugrunde.
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise und/oder damit im Zusammenhang stehender Informationen (nachfolgend die „Informationen“ genannt) sind ausschließlich für unsere Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von NPA Immobilien an Dritte weitergegeben werden. Die Auftraggeber dürfen die Informationen ausschließlich zu dem im Vertrag bestimmten Zweck nutzen. Im Falle einer unbefugten Weitergabe und/oder einer vertragswidrigen Nutzung der Informationen haben wir, NPA Immobilien, Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensanspruchs behalten wir uns vor.
Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb sieben Tagen nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass NPA Immobilien zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Unser Provisionsanspruch ist verdient, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die Provision ist zahlbar sieben Tage nach Rechnungserteilung. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern dann der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Die Provisionssätze richten sich nach dem am Ort der Immobilie üblichen Provisionssatz, soweit im Hauptvertrag nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz vereinbart ist.
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NPA Immobilien, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Zieles des Vertrages notwendig sind. Soweit die Haftung von NPA Immobilien ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz der dadurch entstandenen Auslagen, Kosten und Zeitaufwand. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt drei Jahre.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
NPA Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Kalbe (Milde). Aufhebung, Änderung oder Ergänzungen dieser AGB, des Maklervertrages oder dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Auf diesem Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Fragen zu diesen AGB? Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Kontaktseite. Stand: August 2026.