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Miet- und WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung in der Altmark

Eigentümergemeinschaften brauchen einen Verwalter, der Beschlüsse rechtssicher umsetzt, Finanzen transparent verwaltet und bei Konflikten vermittelt. Unsere WEG-Verwaltung sorgt für einen strukturierten, verlässlichen Ablauf – ganz im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

Was ist WEG-Verwaltung?

Professionelle Betreuung für Eigentümergemeinschaften

Die WEG-Verwaltung betreut das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – etwa Treppenhaus, Dach, Fassade oder Außenanlagen. Sie organisiert Eigentümerversammlungen, setzt gefasste Beschlüsse um, erstellt den jährlichen Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung.

Seit der WEG-Reform 2020 haben sich einige Zuständigkeiten und Mehrheitserfordernisse verändert – etwa bei baulichen Veränderungen oder der Beschlussfassung. Wir setzen diese aktuellen gesetzlichen Vorgaben korrekt für Ihre Eigentümergemeinschaft um.

  • Eigentümerversammlungen inklusive Beschlussfassung und Protokollierung
  • Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Instandhaltungsrücklage
  • Umsetzung der WEG-Reform 2020 in der täglichen Praxis
WEG-Verwaltung in der Altmark
WEG Reform 2020 korrekt umgesetzt
Im Detail

Unsere Leistungen für Ihre Eigentümergemeinschaft

Eigentümerversammlungen

Organisation, Durchführung und rechtssichere Protokollierung der jährlichen Eigentümerversammlung inklusive Beschlussfassung.

Wirtschaftsplan & Jahresabrechnung

Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans sowie eine transparente, nachvollziehbare Jahresabrechnung für alle Eigentümer.

Instandhaltungsrücklage

Verwaltung und Überwachung der Instandhaltungsrücklage, damit größere Sanierungen langfristig solide finanziert sind.

Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums

Koordination von Wartung und Reparaturen an Dach, Fassade, Treppenhaus und Außenanlagen über unser Partnernetzwerk.

Verwalterbeirat & Kommunikation

Enge Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat sowie klare, verlässliche Kommunikation mit allen Wohnungseigentümern.

Bauliche Veränderungen

Rechtssichere Begleitung baulicher Veränderungen nach den seit der WEG-Reform 2020 geltenden Mehrheitserfordernissen.

Häufige Fragen

WEG-Verwaltung in der Altmark: Ihre Fragen, unsere Antworten

Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?

Gesetzlich ist mindestens eine Eigentümerversammlung pro Jahr vorgeschrieben. Wir organisieren diese für Sie, erstellen die Einladung mit Tagesordnung und protokollieren die gefassten Beschlüsse rechtssicher.

Was hat sich durch die WEG-Reform 2020 geändert?

Unter anderem wurden die Mehrheitserfordernisse für bauliche Veränderungen erleichtert und die Rechte einzelner Eigentümer gestärkt, bestimmte Maßnahmen (z. B. Barrierefreiheit, E-Ladepunkte) auf eigene Kosten verlangen zu können. Wir setzen diese aktuellen Regelungen in der täglichen Verwaltungspraxis um.

Was kostet eine WEG-Verwaltung in der Altmark?

Die Kosten hängen von der Anzahl der Einheiten und dem Zustand der Immobilie ab. Gerne erstellen wir Ihrer Eigentümergemeinschaft ein transparentes, unverbindliches Angebot.

Übernehmen Sie auch die Verwaltung kleinerer Eigentümergemeinschaften?

Ja, wir betreuen sowohl kleine Gemeinschaften mit wenigen Einheiten als auch größere Wohnanlagen in der Altmark.

Ihre Frage war nicht dabei? Nehmen Sie direkt Kontakt auf.

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Rund um die Miet- und WEG-Verwaltung

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Wir übernehmen die professionelle, rechtssichere Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft – transparent und zuverlässig.

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